YouTube, Google Maps und Co. datenschutzkonform einbetten
Eingebettete Videos und Karten übertragen Daten schon beim Laden. So binden Sie YouTube, Vimeo und Google Maps mit Einwilligung und Platzhalter ein.
Ein eingebettetes YouTube-Video oder eine Google-Maps-Karte auf der Kontaktseite gehören für viele Websites dazu. Datenschutzrechtlich sind sie heikel: Der iFrame lädt Inhalte von den Servern des Anbieters, überträgt dabei die IP-Adresse und setzt oft Cookies, und zwar sobald die Seite geöffnet wird, nicht erst beim Klick auf „Abspielen".
Die Lösung: Platzhalter mit Einwilligung
Statt des Videos sieht der Besucher zunächst einen Platzhalter mit einem kurzen Hinweis und einem Button. Erst wenn er zustimmt, lädt der eigentliche Inhalt. Diese „Zwei-Klick-Lösung" ist heute der übliche Weg.
Automatisch mit Cookie2Go
Einbettungen wie YouTube, Vimeo, Google Maps, Spotify oder Instagram kennt Cookie2Go bereits. Sobald der Dienst für Ihre Domain hinterlegt ist, weil der Scan ihn gefunden hat oder Sie ihn aus dem Katalog gewählt haben, hält das Script den iFrame zurück und zeigt an seiner Stelle einen Platzhalter: „Inhalt blockiert" mit einem Button „Inhalt laden". Stimmt der Besucher zu, lädt der Inhalt sofort, ohne dass die Seite neu geladen werden muss.
Eigene Einbettungen markieren
Für Einbettungen, die Cookie2Go nicht kennt, ersetzen Sie src durch data-c2g-src und geben die Kategorie an:
<iframe data-c2g="marketing"
data-c2g-src="https://www.example.com/embed/123"
width="560" height="315"></iframe>
Der Platzhalter übernimmt Breite und Höhe des iFrames, das Layout Ihrer Seite springt also nicht.
YouTube: Der erweiterte Datenschutzmodus reicht nicht
YouTube bietet mit youtube-nocookie.com einen „erweiterten Datenschutzmodus". Er setzt beim Laden weniger Cookies, überträgt aber weiterhin Daten an Google und speichert Informationen im Browser. Eine Einwilligung ersetzt er nicht. Er ist aber eine gute Ergänzung, weil nach der Zustimmung weniger Daten anfallen.
Google Maps: Alternativen prüfen
Für eine Anfahrtsbeschreibung brauchen Sie nicht immer eine interaktive Karte. Ein statisches Bild der Karte mit einem Link zu Google Maps funktioniert ohne jede Einwilligung. Achten Sie dabei auf die Nutzungsbedingungen des Kartenanbieters oder nutzen Sie Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Kategorie richtig wählen
Videoplattformen wie YouTube und Vimeo führt Cookie2Go unter Marketing, weil die Anbieter die Daten auch für Werbezwecke nutzen können. Karten wie Google Maps stehen unter Präferenzen. Sie können die Zuordnung jederzeit an Ihre Bewertung anpassen. Hinweise zur Einordnung finden Sie im Beitrag zu den Cookie-Kategorien.
*Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*