DSGVO-konformer Cookie-Banner: 10 Anforderungen
Ablehnen auf der ersten Ebene, keine vorausgewählten Häkchen, Nachweis und Widerruf: Die 10 Anforderungen an einen rechtssicheren Cookie-Banner.
Ein Cookie-Banner ist schnell eingebaut, ein rechtssicherer Banner verlangt etwas mehr. Gerichte und Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren recht klar herausgearbeitet, was eine wirksame Einwilligung ausmacht. Diese zehn Punkte sollte Ihr Banner erfüllen.
1. Nichts lädt vor der Einwilligung
Der wichtigste Punkt zuerst: Optionale Dienste dürfen erst starten, wenn der Besucher zugestimmt hat. Ein Banner, der nur informiert, während Analytics und Pixel bereits im Hintergrund laufen, ist wirkungslos. Prüfen Sie das in den Entwicklertools Ihres Browsers: Vor der Zustimmung dürfen keine Anfragen an Tracking-Dienste rausgehen.
2. Ablehnen ist so einfach wie Zustimmen
Wer mit einem Klick zustimmen kann, muss auch mit einem Klick ablehnen können, und zwar auf der ersten Ebene des Banners. Ein „Alle akzeptieren" neben einem versteckten Link „Einstellungen" reicht nicht. Mehrere Gerichte, darunter das OLG Köln, haben Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Option beanstandet.
3. Keine vorausgewählten Häkchen
Eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen ist unwirksam. Das hat der EuGH 2019 im Fall Planet49 entschieden, der BGH ist dem 2020 gefolgt. Alle optionalen Kategorien müssen also standardmäßig ausgeschaltet sein.
4. Gleichwertige Gestaltung
„Alle akzeptieren" in kräftiger Farbe, „Ablehnen" als blasser Text: Solches Nudging sehen die Aufsichtsbehörden kritisch. Gestalten Sie beide Optionen gleichwertig, also gleich groß, gleich gut lesbar und an gleich prominenter Stelle.
5. Informiert entscheiden
Besucher müssen wissen, wozu sie zustimmen. Nennen Sie Zwecke, Kategorien und die einzelnen Dienste mit Anbieter, Speicherdauer und Link zur Datenschutzerklärung. Eine zweite Ebene mit Details ist dafür der übliche Weg.
6. Granulare Auswahl
Wer Statistik erlauben, Marketing aber ablehnen möchte, muss das können. Gruppieren Sie die Dienste in Kategorien wie Präferenzen, Statistik und Marketing und lassen Sie jede einzeln wählen. Mehr dazu im Beitrag zu den Cookie-Kategorien.
7. Widerruf jederzeit
Eine Einwilligung muss so einfach widerrufen werden können, wie sie erteilt wurde (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Üblich ist ein kleines Symbol oder ein Link im Footer, der die Einstellungen jederzeit wieder öffnet. Ein Widerruf muss die Dienste auch tatsächlich stoppen.
8. Nachweis jeder Entscheidung
Sie müssen nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Dafür speichern Sie jede Entscheidung mit Zeitpunkt, gewählten Kategorien und der Version des Banner-Textes. Was genau in ein Consent-Log gehört, erklärt unser Beitrag Einwilligungen nachweisen.
9. Impressum und Datenschutz bleiben erreichbar
Der Banner darf Impressum und Datenschutzerklärung nicht verdecken. Verlinken Sie beide direkt im Banner, damit Besucher sich vor der Entscheidung informieren können.
10. Neue Dienste, neue Abfrage
Kommt ein neuer Dienst hinzu oder ändert sich der Zweck, deckt die alte Einwilligung ihn nicht ab. Der Banner muss dann erneut fragen. Ebenso sinnvoll ist eine erneute Abfrage nach einer festen Zeit, etwa nach zwölf Monaten.
Wie Cookie2Go diese Punkte umsetzt
Cookie2Go blockiert bekannte Dienste automatisch bis zur Einwilligung, zeigt „Alle akzeptieren" und „Nur notwendige" gleichwertig auf der ersten Ebene, startet mit ausgeschalteten Kategorien und speichert jede Entscheidung mit Consent-ID, Zeitpunkt und Banner-Version. Erkennt der regelmäßige Scan einen neuen Dienst, fragt der Banner erneut nach. Jetzt kostenlos testen.
*Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.*