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Zahlung

PayPal Cookies

Bezahlung mit PayPal und Betrugsprävention.

Anbieter
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
Sitz
Luxemburg
Kategorie
Notwendig
Einwilligung
In der Regel nicht nötig
Cookies
2

Welche Cookies setzt PayPal?

CookieSpeicherdauerArtZweck
ts3 JahreHTTP-CookieBetrugsprävention.
x-pp-sSitzungHTTP-CookieSitzung des Bezahlvorgangs.

Braucht PayPal eine Einwilligung?

In der Regel nicht. PayPal gilt als technisch notwendig, solange der Dienst nur dafür eingesetzt wird, die Website bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 TDDDG). In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie ihn trotzdem nennen.

Wo sitzt der Anbieter von PayPal?

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg. Der Anbieter sitzt in der EU bzw. im EWR, für ihn gilt die DSGVO unmittelbar. Ob Daten zusätzlich in Drittländer gehen, etwa an eine Konzernmutter, steht in seiner Datenschutzerklärung.

Wie blockiere ich PayPal bis zur Einwilligung?

Als notwendiger Dienst wird PayPal nicht blockiert und lädt sofort. Cookie2Go führt ihn in der Cookie-Erklärung auf, damit Besucher sehen, was er speichert.

Angaben nach der Dokumentation des Anbieters und gängigen Cookie-Datenbanken, Stand 16.10.2026. Cookie-Namen und Laufzeiten können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

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