Amazon Pay Cookies
Bezahlung mit dem Amazon-Konto.
- Anbieter
- Amazon Payments Europe S.C.A.
- Sitz
- Luxemburg
- Kategorie
- Notwendig
- Einwilligung
- In der Regel nicht nötig
- Cookies
- 1
Welche Cookies setzt Amazon Pay?
| Cookie | Speicherdauer | Art | Zweck |
|---|---|---|---|
apay-session-set | Sitzung | HTTP-Cookie | Sitzung des Bezahlvorgangs. |
Braucht Amazon Pay eine Einwilligung?
In der Regel nicht. Amazon Pay gilt als technisch notwendig, solange der Dienst nur dafür eingesetzt wird, die Website bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 TDDDG). In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie ihn trotzdem nennen.
Wo sitzt der Anbieter von Amazon Pay?
Amazon Payments Europe S.C.A., Luxemburg. Der Anbieter sitzt in der EU bzw. im EWR, für ihn gilt die DSGVO unmittelbar. Ob Daten zusätzlich in Drittländer gehen, etwa an eine Konzernmutter, steht in seiner Datenschutzerklärung.
Wie blockiere ich Amazon Pay bis zur Einwilligung?
Als notwendiger Dienst wird Amazon Pay nicht blockiert und lädt sofort. Cookie2Go führt ihn in der Cookie-Erklärung auf, damit Besucher sehen, was er speichert.
Angaben nach der Dokumentation des Anbieters und gängigen Cookie-Datenbanken, Stand 16.10.2026. Cookie-Namen und Laufzeiten können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.