Klarna Cookies
Bezahlung mit Klarna, Ratenkauf und Betrugsprävention.
- Anbieter
- Klarna Bank AB (publ)
- Sitz
- Schweden
- Kategorie
- Notwendig
- Einwilligung
- In der Regel nicht nötig
- Cookies
- 1
Welche Cookies setzt Klarna?
| Cookie | Speicherdauer | Art | Zweck |
|---|---|---|---|
__klarna_sdk_* | Sitzung | Local Storage | Daten des Bezahlvorgangs. |
Ein * steht für beliebige Zeichen, zum Beispiel eine Konto- oder Mess-ID.
Braucht Klarna eine Einwilligung?
In der Regel nicht. Klarna gilt als technisch notwendig, solange der Dienst nur dafür eingesetzt wird, die Website bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 TDDDG). In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie ihn trotzdem nennen.
Wo sitzt der Anbieter von Klarna?
Klarna Bank AB (publ), Schweden. Der Anbieter sitzt in der EU bzw. im EWR, für ihn gilt die DSGVO unmittelbar. Ob Daten zusätzlich in Drittländer gehen, etwa an eine Konzernmutter, steht in seiner Datenschutzerklärung.
Wie blockiere ich Klarna bis zur Einwilligung?
Als notwendiger Dienst wird Klarna nicht blockiert und lädt sofort. Cookie2Go führt ihn in der Cookie-Erklärung auf, damit Besucher sehen, was er speichert.
Angaben nach der Dokumentation des Anbieters und gängigen Cookie-Datenbanken, Stand 16.10.2026. Cookie-Namen und Laufzeiten können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.