Sitzungsverwaltung Cookies
Ordnet Anfragen eines Besuchers seiner Sitzung zu, z. B. für Warenkorb oder Anmeldung.
- Anbieter
- Eigene Domain
- Sitz
- Deutschland
- Kategorie
- Notwendig
- Einwilligung
- In der Regel nicht nötig
- Cookies
- 0
Welche Cookies setzt Sitzungsverwaltung?
Bekannte Cookies setzt Sitzungsverwaltung nicht. Beim Laden werden trotzdem Daten wie die IP-Adresse an Eigene Domain übertragen, die Einordnung in die Kategorie Notwendig bleibt deshalb wichtig.
Braucht Sitzungsverwaltung eine Einwilligung?
In der Regel nicht. Sitzungsverwaltung gilt als technisch notwendig, solange der Dienst nur dafür eingesetzt wird, die Website bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 TDDDG). In Ihrer Datenschutzerklärung müssen Sie ihn trotzdem nennen.
Wo sitzt der Anbieter von Sitzungsverwaltung?
Sitzungsverwaltung läuft auf Ihrem eigenen Server bzw. Ihrer eigenen Domain. Die Daten gehen dabei an keinen Drittanbieter, solange Sie keinen externen Dienst dafür einbinden.
Wie blockiere ich Sitzungsverwaltung bis zur Einwilligung?
Als notwendiger Dienst wird Sitzungsverwaltung nicht blockiert und lädt sofort. Cookie2Go führt ihn in der Cookie-Erklärung auf, damit Besucher sehen, was er speichert.
Angaben nach der Dokumentation des Anbieters und gängigen Cookie-Datenbanken, Stand 16.10.2026. Cookie-Namen und Laufzeiten können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.